– was ist in dieser Zeit passiert
Wir möchten hier einen Überblick geben, was in den Jahren, seit dem die Mehrfamilienhäuser der Ankerstraße erbaut worden sind, bis heute geschehen ist.
Es sind nun schon mehr als 40 Jahre seit der Errichtung der Häuser Ankerstraße (oder damals: Im Meerschlamm) vergangen.
So ist es sehr schwierig sich immer an die einzelnen Daten und Eckpunkte zu erinnern.
Vor allem alles noch in der richtigen Reihenfolge wiederzugeben, haben wir uns entschlossen die einzelnen Punkte in eine zeitliche Reihenfolge zu bringen.
Wir verlinken in den einzelnen Abschnitten auf unsere Beiträge oder direkt auf externe Links, damit man sich die Informationen oder Bilder ansehen oder im Beitrag genau durchlesen kann, was hier angerissen wird.
Alle weiterführenden Links, die von unserer Seite verlinken sind mit „Info“ gekennzeichnet.
Bebauungsplan 503 erste förmliche Änderung
Bebauungsplan Nr. 503 Im Meerschlamm - später Ankerstraße
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Sankt Augustin beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Fläche der Hofstelle Mendener Straße.
Bis zu diesem Zeitpunkt befanden sich hier auf dem gesamten Gelände Scheunen und andere landwirtschaftliche Gebäude, und der restlichte Teil war Auslauf für die Hühner. Dieser Auslauf grenzte an das Haus Ankerstraße 14 und von der Ecke des Hauses Ankerstraße 14 bis zur heute noch vorhandenen Tiefgarage befand sich ein Mauersockel mit Zaun - Reste davon existieren heute noch in und unter unserem Grundstück.
Ein durchkommen oder gar eine Durchfahrt hat hier nie existiert. Hierzu könnte man sich auch Aufnahmen von Google Earth bis ins Jahr 2004 ansehen, die diesen Zustand sehr deutlich dokumentieren.
Bauantrag PBW Concept
Herr Wolfgang H., Inhaber der für dieses Vorhaben gegründeten PBW Concept Immobiliengesellschaft mbH, stellt den Bauantrag
Durchführungsvertrag
Durchführungsvertrag zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 519
Vorhabenträger haftet der Stadt als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrags, soweit die Stadt ihn nicht ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt
Forderung: "Feuerwehrzufahrt für das bestehende Gebäude bis zum Gartenbereich"
Vorprüfbogen Bauamt
Vorprüfung Bauordnungsrecht
Schlenkerkurve für Zufahrt
Vom Bauamt abgezeichnete "Schlenkerkurve" für die zu eng geplante Zufahrt - Radien sind für die Breite zu klein geplant!
Baulasterklärung
Eintragung Baulast
Baugenehmigung
Erteilung der Baugenehmigung mit Hinweis Baulast für Feuerwehrzufahrt
Bauabnahme Mendener Straße 63
Mängelfeststellung
Trotz der vorher erfolgten Bauabnahme sind zwei Tage später Mängel festgestellt worden - die Feuerwehrzufahrt war noch nicht vorhanden.
Frist bis zum 17.07.2008 die Feuerwehrzufahrt herzustellen
Erhebliche Mängel zweiter Rettungsweg
Sicherstellung 2. Rettungsweg über Hubrettungsfahrzeug - Feuerwehrzufahrt und Aufstellfläche, Häuser Ankerstraße 2-14
"Bei einer routinemäßigen Überprüfung von Feuerwehrzufahrten für Hubrettungsfahrzeuge im Bereich der Ankerstraße 2 bis 14 wurden erhebliche Mängel im Bezug auf die Flucht- und Rettungswegsituation festgestellt.
Hier ist besonders zu erwähnen, dass die Feuerwehrzufahrt zur rückwärtigen Gebäudeseite mit Hubrettungsfahrzeugen im momentanen Zustand nicht vorhanden ist, d.h. ein Anleitern im Gefahrenfall zur Menschenrettung ist ausgeschlossen.
Anmerkung:
Dieses Dokument zeigt noch einmal deutlich auf, dass man bei der Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und auch später die Einfahrt des Hubrettungsfahrzeuges in den rückwärtigen Bereich der Häuser der Ankerstraße geplant hat.
Wir kaufen das Haus
Im Mai haben wir den Notarvertrag gemacht und ab dem 01. Juli 2010 gehört das Haus Mendener Straße 63 uns.
Liquidation PBW Concept Imm.-GmbH
Bestellung Liquidator für die PBW-Concept Immobiliengesellschaft mbH
Löschung PBW Concept Imm.-GmnH
Löschung der PBW-Concept Immobiliengesellschaft mbH aus Handelsregister
Ortsbesichtigung März 2013
Durchgeführte Ortsbesichtigung im März 2013 - hier ist nicht bekannt, wer diese durchgeführt hat
Beginn des ordnungsbehördlichen Verfahrens
Ordnungsbehördliches Verfahren - Frist 14 Tage
Anhörung
Wortlaut aus der Anhörung:
Bei einer Ortsbesichtigung im März diesen Jahres - es war 2013! - wurde festgestellt, dass die Zufahrt durch Zäune, Sträucher, einen Baum und ein Gartenhaus auf lhrem Grundstück nicht mehr genutzt werden kann.
Der zweite Rettungsweg für die Bewohner der Häuser Ankerstr. 8-14 für die rückwärtig gelegenen Wohnungen ist somit nicht mehr gegeben, so dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
Anmerkung:
Dieses impliziert, dass es vorher eine Feuerwehrzufahrt oder einen Rettungsweg gegeben hätte.
Förmliche Beauftragung unseres Anwaltes
Wir haben unserem Rechstanwalt nun auch schriftlich anwaltliche Vollmacht erteilt.
Da wir bei unserem Termin bei Frau O. und Frau H. im Bauamt keine Akteneinsicht bekommen konnten, wurde nun die Akteneinsicht von unserem Anwalt gefordert.
Ordnungsbehördliches Verfahren Fristverlängerung
Ordnungsbehördliches Verfahren Fristverlängerung 17.05.2013
Erneut Akteneinsicht gefordert
Zweiter Antrag auf Akteneinsicht unseres Anwaltes.
Besprechungstermin
Es erfolgte eine Besprechung mit den Eigentümer der Häuser Ankerst. 8-14 allerdings ohne die Eigentümer Haus Mendener Straße 63 und Haus Mendener Straße 69.
Es sei geplant, die fehlende Feuerwehrzufahrt rückwärtig über das Grundstück des Hauses Ankerstr. 8 herzustellen.
Inhalt und Tenor der Besprechung ist uns nicht wirklich bekannt, nur dass im Ausgang dessen keine Einigkeit erzielt werden konnte.
erneute Forderung der Akteneinsicht
Wieder hat unser Anwalt die Akteneinsicht in unsere Bauakte schriftlich angefordert.
Entfernung Zaunelement Haus 69
Das Zaunelement, das von der Ecke Haus Ankerstraße 14 zum Zaun von der Mendener Straße 63 führt, soll von uns entfernt werden.
Unser Nachbar hat sein Zaunelement entfernt - somit war eine fussläufige Erreichbarkeit der rückwärtigen Wohnungen gewährleisetet.
Akteneinsicht im Rathaus
Akteneinsicht und Beauftragung der Kopie der gesamten Akte im Rathaus
Klage Haus Ankerstraße 10
Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Ordnungsverfügung feuerfeste Außentreppen anzubringen.
Die selbe Klage hat auch das Haus Ankerstraße 12 eingereicht in dieser Zeit.
Klage Haus Ankerstraße 14
Das Haus Ankerstraße 14 hat Klage gegen die Ordnungsverfügung - Errichtung einer Bewegungsfläche im vorderen Bereich des Hauses - vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Über unseren Anwalt erhalten wir den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in dem wir uns für den Fall, dass die Stadt Sankt Augustin in den Verfahren mit den Häusern Ankerstraße 10 - 14 vor dem Verwaltungsgericht Köln unterliegt unser Grundstück sofort zu räumen und die Errichtung der Feuerwehrzufahrt dulden.
Datum dieses Entwurfes ist der 09.01.2014
Dieser Vertrag ist nicht unterzeichnet worden.
Allerdings hat somit unser Anwalt zum ersten Mal Kenntnis erhalten, dass Klageverfahren laufen!
Wenn man sich diesen Vertragsentwurf durchliest, bleibt ernsthaft die Frage zu stellen, wieso wir unseren Garten haben freiräumen müssen...!
Urteil Haus Ankerstraße 10
Von einem Bestandsschutz ist nicht die Rede - es wird hier ganz deutlich darauf hingewiesen dass die angeordneten feuerfesten Außentreppen verhältnismäßig und vor allem alternativlos seien.
Urteil Haus Ankerstraße 12
Von einem Bestandsschutz ist nicht die Rede - es wird hier ganz deutlich darauf hingewiesen dass die angeordneten feuerfesten Außentreppen verhältnismäßig und vor allem alternativlos seien.
Urteil rechtskräftig
Das Urteil für das Haus Ankerstraße 10 ist seit dem 23. August 2014 rechtskräftig, da keine Revision eingelegt worden ist.
Hier kann keine Austauschmittel nach dem Urteil beantragt worden sein, da Haus Ankerstraße 12 gegen das Urteil Revision eingelegt hat und das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster noch lief - und auch das Haus Ankerstraße 14 noch das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht offen hatte.
Es hätte also spätestens seit dem 23. August 2014 die feuerfesten Außentreppen am Haus Ankerstraße 10 errichtet werden müssen.
Anhörung mit Ordnungsverfügung
Im September 2014 kam nach den Urteilen dann erneut eine Anhörung mit einer Fist von sieben Tagen gleichzeitig mit einer Ordnungsverfügung an.
Einer Ordnungverfügung muss ja immer eine Anhörung vorweg gehen - da wir ja bereits im Jahr 2013 eine Anhörung hatten, hat man wohl hier die schnelle Abkürzung genommen und beides gleichzeitig versandt - und somit direkt das Ordnungsgeld bei uns eingefordert!
Ordnungsverfügung
Die Ordnungsverfügung hatte eine Frist von zwei Wochen, in der wir den Garten hätten entfernen müssen.
Gleichzeitig erhielten wir eine Zwangsgeldandrohung von 1000 Euro und einen Gebührenbscheid von 100 Euro.
weitere Ordnungsverfügung
Diese Orndungsverfügung war zur Duldung von Arbeiten an der Grundstücksgrenze - Hammerschlagsverordnung - wieder mit einer Zwangsgeldandrohung von 1000 Euro falls wir die Duldung nicht zulassen würden.
Klageeinreichung vor dem VG Köln
Treffen vor Ort
Es trafen sich Herr T., Frau O., Herr S., unser Anwalt und wir uns zu einem Ortstermin am Grundstück Mendener Straße 63 - hier wurde unter anderem die Frage gestellt, wieso nach den Urteilen für das Haus 10 und das Haus 12 - es waren die feuerfesten Treppen angeordnet! - die Nutzung unseres Grundstückes vonnöten sei.
Die Anwort von Frau O. war sehr süffisant, wie wir denn darauf kämen, der einzige Weg wäre über unser Grundstück!
Während des Gespräches verwiesen wir auch auf die Zeichnung für die Zufahrt mit der Schlenkerkurve - das Gesicht des Herrn S. wurde bleich.
Seit diesem Zeitpunkt ist auch nicht mehr die Rede davon mit dem Hubrettungsfahrzeug einzufahren, sondern nur noch mit dem Einsatzfahrzeug, dass die tragbaren Leitern der Feuerwehr mit sich führt - somit ist die Rettung nur noch mit der dreiteiligen Schiebleiter vorgesehen.
Treffen im Bauamt
Es erfolgte dann noch ein Termin im Bauamt beim Leiter des Bauamtes, Hern G., im Beisein von dem Ortsvorsteher aus Mülldorf, eines Mitglied des Rates von der CDU, Frau G. und Frau O. und natürlich unseres Anwaltes und uns, statt.
Tenor der Gespräches war, dass man alles für uns tun wollte und auch bereits getan hätte, aber es gäbe auf unserem Grundstück eine Baulast, daher gäbe es keine Alternative.
Anmerkung:
Diese angesprochene Baulast gibt es seit Februar 2015 nicht mehr!
Verfügung und Zwangsmittel
Verfügung über die Festsetzung eines Zwangsmittels von 1000 Euro und Androhung von 1500 Euro Zwangsgeld.
Rückzug der Klage Haus Ankerstraße 14
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln wurde vom Haus Ankerstraße 14 zurückgezogen - Zeitgleich hat auch das Haus Ankerstraße 12 die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zurückgezogen.
1. Termin VG Köln
Unser erster Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln - hier ist die Baulast vom 02.11.2004 für nichtig erklärt worden, das Bauamt hat die Ordnungsverfügung zurückgezogen!
Infolgedessen wurde das Zwangsgeld und der Gebührenbescheid wieder aufgehoben.
Anmerkung:
Die Baulast ist weg - nun hätte man uns wirklich helfen können unseren Garten zu erhalten. Dass das aber nicht wirklich ehrlich gemeint war, haben wir in der Folge sehen müssen.
Bäume werden gefällt
Am frühen Vormittag des 27. Februar, einen Tag nach unserem Gerichtstermin, fuhren ungefragt in den Gartenbereich unseres Nachbarn, Mendener Straße 69 Fahrzeuge und haben im hinteren Bereich der Ankerstraße 14 und 12 mit der Abholzung von Bäumen begonnen
Gegen Mittag wurden die Arbeiten plötzlich abgebrochen und die Arbeiter zogen von dannen, haben aber tiefe Spuren in den Gärten hinterlassen!
Strafanzeige wegen Betruges
Wir haben gegen die Immobiliengesellschaft Stoffel-Bertz, gegen den Herren Wolfgang H. und den Vorbesitzer des Hauses und seiner Exfrau Strafanzeige wergen Betruges bei der Staatsanwaltschaft Bonn gestellt.
Weitere Schreiben der anderen Parteien
Am 12. März 2015 schreibt die Verwaltung den beauftragten Architekten für die Ankerstraße 10-14 an, in dem sie sie darauf hinweist, dass wir versuchen noch weitere Gespräche mit den Eigentümergemeinschaften zu führen.
Hier wird allerdings nicht erwähnt, dass sich durch den Wegfall der Baulast doch andere Voraussetzungen ergeben haben.
Die Antwort vom 23. März 2015 ist dann doch mehr als bezeichnend, hier schreibt der Architekt: "Nach Rücksprache mit den Eigentümergemeinschaften, …, sehen wir keine Möglichkeiten, für Altenativlösungen oder privatrechtliche Vereinbarungen, mit den Eigentümern, …, für ihre als Baulast eingetragene Gartenfläche.
Wir möchten Sie bitten die Eigentümer zur unverzüglichen Räumung der Gartenfläche aufzufordern, damit wir die geplante Baumaßnahme zu Herstellung der Feuerwehrzufahrt, Auflage durch Bauaufsichtsamt Sankt Augustin, durchführen können.
Anmerkung:
Keine der anderen Parteien scheint zu wissen, dass die Baulast nichtig ist.
Anleiterprobe
Es erfolgt unter Mitarbeit des Fachdienstleiters/Leiter der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin Herbert Maur eine Anleiterprobe um mit der für den maximalen Einsatz vorgesehenen Leiter an den Balkon von 13,10 Meter anzuleitern.
Hier ist der Beitrag mit den Bildern dazu, dass dieses über 10 Minuten gedauert hat sei am Rande erwähnt!
Anmerkung:
In dem Schriftverkehr der freiwilligen Feuerwehr Sankt Augustin - Leiter Herr Herbert M. - wird nur mitgeteilt, dass man die Leiter erfolgreich angelegt hat.
Hier wird die Einsatzhöhe mit 12 Metern angegeben, die tatsächlich notwendige Einsatzhöhe ist hier aber 13,10 Meter zuzüglich noch dem notwendigen Überstand!
erneute Ordnungsverfügung
Wieder erfolgte eine Ordnungsverfügung, diesmal auf den Bebauungsplan gefusst - Frist bis zum 06.11.2015, verfasst von Herrn Lars M. fast 6 Wochen Frist
2. Termin vor dem VG Köln
Wieder haben wir uns vor dem Verwaltungsgericht in Köln getroffen.
Hier hat das Gericht einen Teil der Ordnungsverfügung für nicht zulässig erklärt, denn die Stadt kann ohne Baulast keine Duldung der Befestigung noch die Nutzung unseres Grundstückes fordern.
Um das Grundstück so nutzen zu können, wie die Stadt es gerne hätte, müsste sie ein Enteigungsverfahren gegen uns einleiten.
Es wurde noch einmal, von uns initiiert, vereinbart, dass sich die Verwaltung um eine Einladung aller beteiligter Parteien an einen Tisch bemühen sollte.
Wir wurden gebeten eine Einladung entwerfen und abgestimmt würde die Verwaltung an alle Eigentümer die Einladung senden.
Klage beim OVG Münster
Wir haben trotz eher geringer Aussicht auf Erfolg dennoch gegen die Freiräumung unseres Gartens Revision vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt, zumal hier mehr als genug Ungereimtheiten und auch Fehler und Versäumnisse auf Seiten der Verwaltung gegeben hat.
Allerdings ist es nunmal so, dass es einen Bebauungsplan gibt - so schlecht dieser auch umgesetzt ist.
Entwurf Einladung aller Beteiligten
Entwurf eines Schreibens an alle Hauseigentümer Ankerstraße 8-14 und Mendener Straße zur Einladung über die Verwaltung.
Übermittlung an Herrn T. im Bauamt.
Süffisante Antwort
Die Antwort der Verwaltung, man werde sich sicherlich nicht zu einem Gespräch bereit erklären, wenn wir nicht ein "gutes Angebot" machen würden.
Uns wurde immer wieder suggeriert, dass nur in dem Falle, dass wir den Eigentümern Geld geben würden, diese sich vielleicht zu einer anderen Lösung bereit erklären würden.
Das sehen wir allerdings nicht ein, da die Versäumnisse und Fehler auf Seiten der Verwaltung liegen.
unsere Erwiderung
Unsere Erwiderung ist zwei Tage später an die Verwaltung gesandt worden.
Durch die nicht mehr existente Baulast und der Tatsache, dass die Verwaltung uns zwar zum Freiräumen unseres Gartens zwingen könnte, aber das Grundstück nicht nutzen dürfte zur Befestigung und dem Überfahren, ist die Situation nicht wirklich eindeutig.
Das haben wir der Verwaltung ganz deutlich mitgeteilt.
Mitteilung der Verwaltung
Mitteilung der Verwaltung „Vereinbarung Erörterungstermin WEG ‚Ankerstraße‘“
Hier werden wir gebeten nichts weiter zu unternehmen, Herr T. würde sich um einen Erörtertungstermin kümmern und Herr M. würde sich unaufgefordert bei uns melden.
Strafsache Wolfgang H. u.a.
Termin vor dem Amtsgericht Siegburg zur Verhandlung in der Strafsache wegen Betruges gegen Wolfgang H. u.a. - dieser wurde kurzfristig verschoben wegen Krankheit des Verteidigers
Urteil OVG Münster
Ablehnung der Berufung
Kontaktaufnahme im Strafverfahren
Der Verteidiger im Strafverfahren gegen Herrn Wolfgang H. kontaktierte uns zur Rückabwicklung des Kaufvertrages für unser Haus.
Strafsache Wolfgang H. u.a.
Absage des Termins vom Amtsgericht Siegburg einen Tag vor dem Verhandlungstermin.
Anmerkung:
Unsere Erkenntnis hier müsste sein, dass man in Deutschland betrügen kann, wie man möchte, man sollte nur einen dicken Pelz haben, die Gerichte sind so überlastet, dass man ungestraft davon kommen kann....
angebliches Schreiben der Verwaltung
Herr M. vom Bauamt will ein Schreiben an unseren Rechtsanwalt - per Zustellungsurkunde - geschickt haben, dieses hat unser Rechtsanwalt aber nicht erhalten.
Eine Bestätigung der Beurkundung der Zustellung dieses Schreibens ist uns bis heute nicht erbracht worden.
Zwangsgeldandrohung
Ohne Vorwarnung erhielten wir eine Zwangsgeldandrohung von 500€ mit Frist bis zum 22. Juni 2017.
Das Schreiben ist am 14.06.2017, einem Mittwoch, eingegangen.
Der Donnerstag danach war ein Feiertag und somit war es für alle ein verlängertes Wochenende.
Wir hatten keine Möglichkeit mit so einer Fristsetzung überhaupt die Leute zum Helfen zu bekommen.
Anmerkung:
Im gleichen Fall hat derselbe Sachbearbeiter eine Frist von fast 6 Wochen gegeben.
Nun eine Woche - Willkür?
Antrag auf Fristverlängerung
Ablehnung Fristverlängerung
Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung werde ich aufgrund der gegebenen Umstände, und hier letztlich auch des ausgeschöpften Rechtsweges, nicht nachkommen. Insofern bleibt meine Forderung aus der zugrundeliegenden rechtskräftigen Ordnungsverfügung, nebst der benannten Fristsetzung bestehen.
Bericht im General Anzeiger
Aufgrund des Berichtes im General Anzeiger haben wir diesen auf unseren Facebook Seiten geteilt - dort hat der Beitrag Wellen geschlagen und uns kam die Idee eine eigene Website und Facebook Seite zu erstellen um auf die Situation hier aufmerksam zu machen.
Zwangsmittel
Verfügung über die Festsetzung eines Zwangsmittels - Zwangsgeld 500 Euro
Zwangsgeldandrohung von 1000€ Frist bis 31.07.2017
Aufstellen von Schildern
Die Stadt hat Schilder aufgestellt - das hat wohl ausgereicht um eine Feuerwehrzufahrt hergestellt zu haben.
Was dann aber zur Belustigung aller geführt hat, dass eine Woche später die Müllabfuhr sich einen "hübschen" Kratzer eingefahren hat, da die Schilder nur so aufgestellt worden sind, dass keiner mehr durchfahren hätte können...
Artikel im Rhein-Sieg-Anzeiger
Weitere Publizität hat die Situation hier durch einen Artikel im Rhein-Sieg-Anzeiger erhalten.
So haben wir Besuch von Leuten gehabt, die sich vor Ort einen Überblick über die Lage direkt machen wollten.
Einladungen Haus Ankerstraße 8
Zufällig hat sich ergeben, dass wir durch eine Nachbarin einen Kontakt in das Haus Ankerstraße 8 bekommen haben, dort haben wir mit vielen Eigentümern gesprochen und später darum gebeten recht kurzfristig sich zu einem Termin bei uns im Garten einzufinden.
Durch das im November 2016 - wir erinnern, seit März 2016 wollte man sich um einen Besprechungstermin kümmern - geschickte Schreiben der Verwaltung, in der wieder nicht zu einem informativen Treffen eingeladen worden ist, sondern die Eigentümer zu einer Entscheidung genötigt worden sind, war das Erstaunen groß, dass wir noch einmal kamen und um Gespräche baten.
Leider hat sich dann schlussendlich keiner der Eigentümer aus dem Haus bei uns eingefunden.
Schreiben Fristverlängerung
Email an Herr T. im Bauamt mit der Bitte die Frist aufgrund der Sommerferien zu verlängern.
Anruf Herr T. bei uns
17:06 Uhr - mündliche Einlassung auf meine Email - keine schriftliche zugestanden.
Aber „man werde nicht vor in zwei Wochen beginnen“
Und das ist nun - bei Erstellung dieser Timeline am 13. März 2018 - 28 Wochen her!
Unfreiwilliger Umbau
Wir haben zum Glück viele Freunde gehabt, die uns geholfen haben, den Garten umzubauen und die Hecke und den Zaun zu versetzen.
Darüber hinaus haben wir mit vereinten Kräften das Gartenhaus, das wir unserem Nachbarn geschenkt haben, auf sein Grundstück getragen.
Online Schaltung dieser Seite
Wir haben diese Seite im August 2017 online gestellt - auch um darauf aufmerksam zu machen, dass hier Versäumnisse einer Verwaltung unter den Teppich gekehrt werden sollen und dass hier seit Jahrzehnten ein Misstand herrscht, der auf Kosten einzelner "hingebogen" werden soll.
Wir gehen darauf ein, wie hier das Recht "ausgelegt" - vielleicht auch gebeugt - wird und wie es immer wieder dargestellt wird, dass wir die einzigen sind, die das Leib und Leben von vielen bedrohen.
Dynamischer Plattendruckversuch
Oder - wie mache ich mir die Welt, so dass sie mir gefällt?
Der dynamischer Plattendruckversuch wurde für den gesamten Bereich an einer einzigen Stelle durchgeführt und zwar einen Meter nach dem gewidmeten Fussweg - Mendener Straße / Ankerstraße.
Wir haben als "Zaungäste" alles dokumentiert, selbst die Aufnahmen des Fundamentes unseres ehemaligen Gartenhauses - vielleicht ist man daher der irrigen Annahme hier wäre eine "Befestigung" gemacht?
freigeräumter Garten - Sicherung
Dem Bauamt wurde bereits durch den Rat Ende Juli mitgeteilt, dass der Teil unseres Gartens geräumt worden ist - wir haben das noch offiziell am 16. August 2017 per Fax an Herrn T. im Bauamt übermittelt - dabei haben wir ausdrücklick eine Duldung des Betretens und Überfahrens untersagt.
Der Rat stellt die Fragen
Fragen vom Rat in wurden in der Sitzung 20.09.2017 beantwortet - oder eher nicht beantwortet
Ortsbegehung Ankerstraße
Es erfolgte eine Ortsbegehung von drei Personen, eine ist die Mitarbeiterin des Bauamts Frau O. und zwei weitere Personen, die uns nicht bekannt sind.
Vermessung
Es waren zwei Personen von einer Vermessungsstelle im hinteren Bereich der Ankerstraße 14/12 - allerdings keine zwei Minuten - wir haben sie auch auf unserer Einfahrt getroffen, dort standen sie suchend herum.
Vermessungen wurden nach unseren Erkenntnissen nicht durchgeführt.
Einwohnerfragestunde
Wir haben noch eigene Fragen an den Bürgermeister gestellt, um diese in der Einwohnerfragestunde beantwortet zu bekommen.
Die Fragen habe ich in einem hintereinander stellen müssen und die vorformulierten Antworten wurden dann in einem von dem ersten Beigeordneten Herrn G. vorgelesen.
Es stand uns eine Nachfrage zu, diese wurde dann mündlich beantwortet.
Insgesamt waren wieder die selben ausweichenden Antworten gegeben
Anmerkung:
Auch hier haben wir keine Beantwortungen der Fragen bekommen, es wurden immer ausweichende Argumentationen, zum Teil im identischen Wortlaut wie bei den Fragen des Rates gegeben.
Nachfrage beim Bürgermeister
Wir haben, da wir bis dahin immer noch keine schriftliche Antwort für unsere Fragen bekommen haben, nachgefragt, wo diese denn bleiben würden.
Erhalt Post vom Bürgermeister
Erhalt der schriftlichen Zusammenstellung der Antworten auf unsere Fragen.
Diese sind in falscher Reihenfolge an uns gesandt worden - die auf unsere mündliche Nachfrage in der Versammlung von Herrn G. spontan mündlich gegebene wurde als erste schriftlich verfasste Antwort vermerkt. Und somit ist die Antwort auf unsere mündliche Nachfrage genau das was das Bauamt auch dem Rat ausweichend geantwortet hat!
Auch das lässt wieder auf das Gebahren des Bauamts schließen!
Nachfrage wegen Reihenfolge
Wir haben darum gebeten die Reihenfolge der Fragen richtig zu stellen.
Erstaunen beim Bürgermeister
Die Sekretärin des Bürgermeisters sieht hier keinen Fehler, alle Fragen seien beantwortet - leider ist aber auch bis heute keine Richtigstellung vorn Seiten des Bauamts erfolgt - nun, sollte das einmal eine relevante Frage werden, sind genügend Personen anwesend gewesen und es sind auch Aufnahmen von der Sitzung gemacht worden!
Das hat uns ein Mitglied des Rates der Stadt mitgeteilt.
Beschwerde an Bezirksregierung
Da hier nichts geschehen ist und in der weiteren Folge der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges und sich im Grunde genommen der Status Quo überhaupt nur unwesentlich verändert hat, haben wir Beschwerde bei der Bezirsregierung eingelegt.
Das bloße Aufstellen von Schildern bedingt noch keine fertige Feuerwehrzufahrt nach den geltenden rechtlichen Vorgaben.
Termin beim Bürgermeister
Wir haben unsere Bedenken und unseren Unmut beim Bürgermeister kund getan und er hat uns versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Es wurde auch versprochen unsere Fragen, die wir noch einmal schriftlich formulieren sollten, beantworten zu lassen.
Eine Beauftragung eines unabhängigen Brandsachverständigen würde er auch bevorzugen.
Antwort Bezirksregierung
Schreiben der Bezirksregierung - diese leitet den Fall an Obere Bauaufsichstbehörde weiter, die die Angelgenheit prüfen und die Bezirksregierung und uns über das Ergebnis der Prüfung unterrichten gebeten wurde.
erster gespendeter Sperrpfosten
Der erste gespendete Sperrpfosten ist eingebracht - somit sind es nun 9 Sperrpfosten auf unserem Grundstück.
Obere Bauaufsicht
Wir haben vom Bauaufsichtsamt in Siegburg den Eingang des Schreibens der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirkes Köln bestätigt.
Die Bearbeitung würde etwas Zeit in Anspruch nehmen und man bäte um Verständnis.
Schreiben vom Bürgermeister nach unserem Gespräch
Wir haben in unserem Gespräch ganz deutlich gesagt, dass die Rettung der Bewohner der im Gartenbereich liegenden Wohnungen der Ankerstraße 10 bis 14 weiterhin nicht gesichert ist, obwohl wir den Garten entfernt/geräumt haben.
Hier die Antwort von seinem Bauamt:
Anmerkung:
Wir lesen das Schreiben nun so:
Der Rettungweg/Feuerwehrzufahrt sei bereits vorhanden, nur unsere eingebrachten - genehmigungsfreien - Sperrpfosten müssten entfernt werden.
Ich stelle hier ein Bild online, dass am 16. März 2018 aufgenommen worden ist - vielleicht sollte der Titel lauten: Wer findet die Feuerwehrzufahrt!
zweiter gespendeter Sperrpfosten
Heute ist der angekündigte neue Sperrpfosten dazu gekommen! Damit sind es jetzt 10 Sperrpfosten!
Wieder eine *Vor-Ort-Beschau*
Gerade waren Frau O. und ein weiterer Herr, die wie immer ungefragt auf das Grundstück unseres Nachbarn 69 gegangen sind, hier und haben sich die Gegebenheiten angesehen.
Das ganze hat nicht einmal eine Minute gedauert, vom Betreten und Verlassen des Grundstückes!
Fotos wurden gemacht, auch von dem neu wieder errichteten Jägerzaun bei der Ankerstraße 14!
Wir haben das dann auch mal festgehalten:
dritter gespendeter Sperrpfosten
Heute ist der nächste angekündigte Sperrpfosten dazu gekommen! Jetzt sind es 11 Sperrpfosten!
vierter gespendeter Sperrpfosten
Heute ist der nächste angekündigte Sperrpfosten dazu gekommen! Jetzt sind es 12 Sperrpfosten!